Bei Erkrankung Ihres Kindes

Wenn Ihr Kind an einer chronischen Krankheit leidet, teilen Sie mir das bitte mit, dieses Wissen unterliegt meinerseits selbstverständlich der Schweigepflicht.

Erkrankt Ihr Kind akkut, ist eine Betreuung durch mich in den meisten Fällen ausgeschlossen. Gerade wenn mehrere Tageskinder bei mir sind, ist die Ansteckungsgefahr für die anderen einfach zu groß und ein krankes Kind braucht die Eltern in der Zeit am nötigsten.

Bei ansteckenden Kinderkrankheiten ist ein vom Arzt ausgestelltes Attest über die Ansteckungsfreiheit des Kindes vorzulegen.

Medikamenteneingabe durch mich erfolgt ebenfalls nur in Ausnahmefällen oder durch schriftliche Anweisung des Kinderarztes.

Sollte Ihr Kind bei mir erkranken, werde ich Sie umgehend informieren und Sie bitten, das Kind früher abzuholen oder abholen zu lassen.

In Notfallsituationen habe ich von Ihnen die Vollmacht sofortige Ärztliche Behandlung zu veranlassen, Sie werden natürlich sofort von mir Informiert.


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